AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG zum Abschluss von standardisierten Bestattungsvorsorgeverträgen über das Internet

Vertragsleistung:
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand Aktiengesellschaft in Düsseldorf - nachstehend Treuhand – bietet den Abschluss eines standardisierten Bestattungsvorsorgevertrages (Vorsorgepakete & Zusatzpakete) mit finanzieller Absicherung zu den nachstehenden Bedingungen über die dereinstigen Bestattungskosten an.

Dabei wird die Treuhand mit der Durchführung der Bestattung ein Bestattungsunternehmen, das über die Bestatterverbände der Bundesländer dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. angehört, beauftragen. Der Vorsorgende/Treugeber wählt die seinem Wunsch entsprechende Vorsorge und erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zur Beauftragung des Bestatters durch die Treuhand. Der Vorsorgende/Treugeber kann auch selbst einen Bestatter benennen. Die finanzielle Absicherung des gewählten Vorsorgemodells erfolgt zwingend durch den Abschluss des Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages.

VorsorgeHeute Wunschpakete

Als Vorsorgeregelung bietet die Treuhand folgende Modelle an:

VorsorgeHeute Standard

  • Beratung, Organisation und Durchführung einer schlichten Erd- oder Feuerbestattung ohne Feier durch ein Partnerinstitut der Treuhand
  • Einfacher Sarg, Innenausstattung, Urne, Bekleidung
  • Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017
  • Überführung im Stadtkreis, ggf. Erledigung der Formalitäten,
  • Abschiednahme im Kreis der Familie, ohne Trauerfeier (zzgl. Gebühren für Friedhof, ggf. Kosten einer Kremation)
  • Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben
  • Der Preis dafür beträgt € 2.000,–.

VorsorgeHeute Classic

  • Beratung, Organisation und Durchführung einer Erd- oder Feuerbestattung mit Feier durch ein Partnerinstitut der Treuhand
  • Massiver Kiefernsarg mit passender Innenausstattung, Bekleidung, Kupferurne
  • Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017.
  • Zwei Überführungen im Stadtkreis und zum Krematorium, ggf. Rücküberführung der Urne, Erledigung der Formalitäten
  • Abschiednahme im Kreis der Familie mit christlicher oder weltlicher Trauerfeier, Trauerkarten und Blumendekoration des Sarges (zzgl. Gebühren für Friedhof, ggf. Kosten einer Kremation)
  • Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben
  • Der Preis dafür beträgt € 2.700,–.

VorsorgeHeute Tradition

  • Beratung, Organisation und Durchführung einer traditionellen Erd- oder Feuerbestattung mit Trauerfeier durch ein Partnerinstitut der Treuhand. Als Beisetzungsform kann eine Seebestattung gewählt werden.
  • Massiver Eichensarg oder gleichwertiger Sarg mit passender Innenausstattung, Bekleidung
  • Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017
  • Zwei Überführungen im Stadtkreis, Erledigung der Formalitäten, Abschiednahme im Kreis der Familie, christliche oder weltliche Trauerfeier mit Dekoration und musikalischer Umrahmung, Trauerkarten, Blumenschmuck des Sarges (zzgl. Gebühren für Friedhof)
  • Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben.
  • Der Preis dafür beträgt € 3.200,–.

VorsorgeHeute Exklusiv

  • Beratung, Organisation und Durchführung einer exklusiven Erd- oder Feuerbestattung durch ein Partnerinstitut der Treuhand. Als Beisetzungsform kann eine Seebestattung gewählt werden.
  • Exklusive Eichen- oder Mahagonitruhe mit entsprechender Innenausstattung und Bekleidung
  • Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017
  • Aufbahrung zur Abschiednahme im Kreis der Familie
  • Zwei Überführungen im Stadtkreis, Erledigung der Formalitäten, Betreuung auf dem Friedhof zur christlichen oder weltlichen Trauerfeier mit Dekoration und musikalischer Umrahmung, Blumendekoration der Kapelle, Trauerkarten, Anzeige in der Tageszeitung, Danksagungen, großer Blumenschmuck des Sarges mit passendem Kranz (zzgl. Gebühren für Friedhof)
  • Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben.
  • Der Preis dafür beträgt € 4.900,–.

Zusätzliche Vorsorgepakete
Zusätzlich können nachstehende Vorsorgepakete vereinbart werden.

VorsorgeHeute-Gebührenpaket
Wenn keine Absicherung von regelmäßig anfallenden Friedhofskosten vorhanden ist, ist der Abschluss des Friedhofsgebühren-Paketes dringend zu empfehlen. Mit diesem Betrag sind in der Regel die Friedhofsgebühren abgedeckt. Sollte der Vorsorgebetrag die Gebühren aufgrund örtlicher Gebührensatzungen über- oder unterschreiten, wird der Überschuss an den Nachlass ausbezahlt oder es werden Nachzahlungen erhoben.
Der Preis dafür beträgt € 3.000,–.

VorsorgeHeute-Grabpflegepaket
Wer zusätzlich für die Grabpflege vorsorgen möchte, sollte das Grabpflegepaket abschließen. Mit diesem Betrag sind in der Regel die Kosten der Grabpflege abgedeckt. Sollte der Vorsorgebetrag das Entgelt für die Grabpflege über- oder unterschreiten, wird der Überschuss an den Nachlass ausbezahlt oder werden Nachzahlungen erhoben.
Der Preis dafür beträgt € 3.500,–.

VorsorgeHeute-Grabmalpaket
Wer zusätzlich für ein Grabstein vorsorgen möchte, sollte das Grabmalpaket abschließen. Mit diesem Betrag sind in der Regel die Kosten eines einfachen Grabmals abgedeckt. Sollte der Vorsorgebetrag das Entgelt für das Grabmal über- oder unterschreiten, wird der Überschuss an den Nachlass ausbezahlt oder werden Nachzahlungen erhoben.
Der Preis dafür beträgt € 3.500,–.

Zusatzleistungen

  • Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer
    0180 5872837 bis zu 15 Minuten über Themen rund um die Bestattung durch einen Rechtsanwalt. Sie zahlen lediglich die Verbindungsgebühren in Höhe von 0,14 € pro Minute.
  • Eine Vorsorge-Card, die wie eine Scheckkarte immer mitgeführt werden sollte, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass eine Vorsorgeabsicherung besteht
  • Eine höchstmögliche Sicherheit Ihrer Einlagen sowie eine gute Rendite
  • Eine Interessenvertretung der Vorsorgenden in Form einer Schlichtungsstelle
  • umfassende Informationen zum Thema Bestattung durch Flyer, Berichterstattungen in den Medien und öffentliche Veranstaltungen zur Bestattungskultur, über die die Homepage des Bundesverbandes informiert: www.bestatter.de
  • Eine Auslandsrückholung zu den nachstehend genannten Bedingungen: Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. garantiert die Übernahme der Kosten für eine Auslandsrückholung innerhalb Europas bis max. € 5.200,– und außerhalb Europas bis max. 10.300 € ,– .Die Garantie umfasst eine Überführung aus dem Ausland auf direktem Weg zu einem Bestimmungsort in der Bundesrepublik durch Kraft- oder Luftfahrzeug nach den gesetzlichen und/oder den Bestimmungen des überführenden Luftfahrtunternehmens. Ausgeschlossen ist der Ersatz von Kosten, soweit ein anderer Kostenträger leistet, wenn der Tod unmittelbar oder mittelbar durch Ihre aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht wurde, wenn der Tod durch innere Unruhen verursacht wurde und Sie auf Seiten des Unruhestifters teilgenommen haben, bei Suizid (Selbsttötung). Die Garantieerklärung erfordert keine Gegenleistung und gilt für die Dauer des Bestattungsvorsorgevertrages.

    Zur Erbringung der Garantieleistung werden benötigt
    - der amtliche Nachweis über den Todeszeitpunkt und den Sterbeort,
    - eine Bestätigung der Todesart durch einen Arzt oder eine Polizeibehörde,
    - Kopien des Schriftwechsels mit dem Bestatter,
    - die Originalrechnung des mit der Überführung beauftragten Unternehmens in deutscher Sprache bzw. in beglaubigter Übersetzung. Mitteilungen, insbesondere die Meldung des Todesfalles, werden erbeten an:

    Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
    Cecilienallee 5
    40474 Düsseldorf
    Tel.:0211 1600820
    Fax:0211 1600870

    Darüber hinaus erhält der Vorsorgende eine Vorsorge-Card mit einer Notrufnummer.

Vertragsschluss
Mit seiner Nachricht an die Treuhand bekundet der Vorsorgende/Treugeber sein Interesse am Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages und einer Vereinbarung über die treuhänderische Verwaltung der eingezahlten Gelder (Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag). Die Treuhand wird sodann ein Angebot an den Vorsorgenden/Treugeber abgeben. An das Angebot ist die Treuhand bis zur schriftlichen Vertragsannahme durch den Vorsorgenden 14 Tage nach Absendung des Angebots gebunden. Der Bestattungsvorsorgevertrag und der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag kommen durch die schriftliche Vertragsannahme durch den Vorsorgenden/Treugeber, die er der Treuhand zuleitet, zustande. Die Treuhand wird in diesem Fall dem Vorsorgenden/Treugeber eine gezeichnete Ausfertigung der Verträge übersenden.

Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
Mit Unterzeichnung des von der Treuhand übermittelten Vertragsgesamtangebotes überweist der Vorsorgende/Treugeber den Vorsorgebetrag entsprechend dem von ihm gewählten Vorsorgemodell auf das Konto der Treuhand. Hinsichtlich der einzuzahlenden und eingezahlten Beträge vereinbaren die Beteiligten Folgendes:

  • Die Treuhand garantiert dem Vorsorgenden/Treugeber, die bei ihr eingezahlten Gelder nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen und treuhänderisch zu verwalten.
     
  • Eine Bank/Sparkasse hat für die Auszahlung der Treuhandeinlage eine Global-Ausfallbürgschaft gegenüber dem Treugeber übernommen. Über diese Bürgschaft erhält der Treugeber eine Bestätigung.
     
  • Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. nimmt die Kontrollfunktion für den Treugeber wahr, und zwar zusätzlich zu den sonstigen vertraglichen Ansprüchen des Treugebers (insbesondere Recht auf Auskunftserteilung).
     
  • Die Auszahlung erfolgt im Sterbefall des Vorsorgeempfängers an den Bestatter, der die Bestattung durchgeführt hat.
     
  • Der Treugeber erhält jährlich einen Auszug über sein Kontoguthaben.

Kündigung
Kündigt der Vorsorgende/Treugeber den Bestattungsvorsorgevertrag und/oder den Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, erfolgt die Auszahlung an den Treugeber. Mit der Kündigung erlöschen alle bestehenden Leistungspflichten der Vertragsparteien aus dem Bestattungsvorsorgevertrag und dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag.
Die Kündigung muss schriftlich (im Original und auf dem Postweg) erfolgen.

Schlussbestimmungen
Der Bestattungsvorsorgevertrag, der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag und diese AGB stellen die Gesamtheit der Abreden der Parteien dar. Alle Änderungen zu den Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Verträge unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211-1600812, Fax: 0211-1600870, E-Mail: vorsorge@bestatter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotenen, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ein Muster-Widerrufsformular erhalten Sie hier.

Ende der Widerrufsbelehrung

Außergerichtliche Streitbeilegung und Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstellen

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform finden Sie unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die Treuhand nicht teil.

Unsere Bestattungsvorsorge — ein guter Weg, den eigenen Abschied bereits heute nach Ihren Wünschen zu gestalten und Ihrer Familie finanzielle Sicherheit zu geben.

© 2023   VorsorgeHeute ist ein Produkt der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand Aktiengesellschaft

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