Barrierefreiheitsinformationen
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Diese Informationen stellen kein Anerkenntnis dar, dass nachfolgend genannte Dienste als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG den Anforderungen des BFSG und der BFSGV unterliegen. BFSG steht für „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“. BFSGV steht für „Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Auf der Seite https://www.vorsorge-heute.de/ können Sie den postalischen Versand von Vertragsunterlagen anfordern, um mit diesen Unterlagen einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag beantragen zu können. Zur Anforderung können Sie auf der Website nach Eingabe der nötigen persönlichen Daten das angestrebte Vorsorgemodell und etwaige zusätzliche (teils optionale) Parameter und Dienstleistungen, wie etwa den gewünschten Bestatter, auswählen. Mit Klick auf den entsprechenden Button am Ende des Formulars können Sie zu den gemachten Eingaben passende Antragsunterlagen anfordern.
Vorgaben des BFSG und der BFSGV und deren Einhaltung
Nach § 3 Abs. 1 BFSG müssen u.a. bestimmte Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteur anbietet oder erbringt, barrierefrei sein. Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Dienstleistungen richten sich nach der BFSGV. In der BFSGV finden sich insbesondere in § 12 und § 19 konkrete Anforderungen. So muss der Wirtschaftsakteur etwa Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung in einer bestimmten Art und Weise bereitstellen. Auch müssen Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Bei der Gestaltung unserer Webseite richten wir uns hinsichtlich der Barrierefreiheit nach der EU-Norm EN 301 549 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2. Die WCAG unterscheiden die Anforderungen an die Barrierefreiheit in drei Stufen (A, AA, AAA). Wir sind natürlich bestrebt, die Anforderungen an die Barrierefreiheit u.a. durch ausreichende Farbkontraste, alternative Darstellung nicht-textlicher Elemente wie Alternativtexte, eine Navigation auf der Webseite per TAB-Eingabe und weitere Maßnahmen zu erfüllen. Sollten Ihnen noch Inhalte auffallen, die trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht barrierefrei sind, weisen Sie uns gerne über die im Impressum genannten Kontaktdaten darauf hin.
Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Bezug auf das BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg, Telefon: + 49 391 28923023, E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de.
